


Die Qualität der Heilbäder und Kurorte in Hessen zeigt sich im Prädikat. Denn nur der Ort, der in regelmäßigen Abständen die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die kurspezifische Infrastruktur nachweist, ist berechtigt die Auszeichnung „Heilbad“ oder „Kurort“ zu führen. Grundvoraussetzung ist jedoch das Vorkommen eines Natürlichen Heilmittels, also einer Heilquelle, Sole, Moor oder Heilklima oder die konsequente Anwendung eines Natürlichen Heilverfahrens, wie der Kneipp-Therapie.
Sind die Basics vorhanden, muss das Heilbad oder der Kurort an dem so genannten Prädikatisierungsverfahren teilnehmen. Der Leistungskatalog orientiert sich an der jeweils neuesten Ausgabe der „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten, Luftkurorten und Heilbrunnen“, die der Deutsche Heilbäderverband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband herausgibt. Das Prozedere nimmt mindestens ein Jahr in Anspruch, auch deshalb, weil die Luftqualität mit permanenten Messungen geprüft wird. Darüber hinaus müssen zahlreiche Kriterien erfüllt werden, die sich mit den allgemeinen hygienischen Voraussetzungen, den Unterkunftsmöglichkeiten und gastronomischen Betrieben, den gesundheitsfördernden Maßnahmen, der ärztlichen Betreuung sowie dem Veranstaltungsprogramm befassen.
Ein Nachweis aller Aspekte erfolgt alle zehn Jahre. Die Überprüfung liegt beim Hessischen Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte des Regierungspräsidiums Kassel. Damit sind verlässliche Qualitätsstandards und der dauerhaft hohe Anspruch an das hessische Bäderwesen gegeben.
Bleibt die Frage: Lohnt sich denn der ganze Aufwand?
„Ja!“, und da sind sich die 30 Heilbäder in Kurorte in Hessen ganz sicher. Denn mit ihrem Engagement sorgen sie dafür, dass jeder Einzelne präventiv und rehabilitativ behandelt werden kann.
Zur Historie:
Erholungsort (1963)
Luftkurort (1975)
Heilquellen-Kurbetrieb (1986)
Heilbad (1992 bis 2013)
Bad (seit 21.8.1992)
Die Voraussetzungen zum Erlangen der Prädikate werden in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Stellen überprüft. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2023 statt.