


Die Gemeinde Bad Zwesten ist anerkannter Erholungsort. Sie erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag.
Jeder Gast, der der Kurbeitragspflicht unterliegt oder eine Befreiung erhält, hat Anspruch auf eine Kur- und Gästekarte.
Auf den ersten Blick ist es nur „noch eine Steuer“. Doch die Kurtaxe ist wichtig … für die Umwelt und die Angebote, die ein Heilbad oder einen Kurort auszeichnen. Denn die Einnahmen sind zweckgebunden und fließen in den kommunalen Haushalten direkt und ausnahmslos in die kurörtliche Infrastruktur, die Gäste während ihres Aufenthaltes genießen. Damit finanzieren die Heilbäder und Kurorte gezielt Einrichtungen wie den Kurpark, Heilquellen oder auch Gradierwerke. Den rechtlichen Rahmen finden Sie in der Rubrik "Aktuelle Rechtsprechung".
An der Brunnenallee entlang und reiches Heilwasser genießen? Gleich nebenan fließt heilkräftige Sole über Schwarzdorn und lässt eine frische Meeresbrise durch Hessen wehen. Wer Heilwasser kostet oder am Gradierwerk entlang spaziert, stärkt nachhaltig seine Abwehrkräfte.
Ein kurzer Spaziergang gefällig? Der Kurpark bietet neue Aus- und Einblicke, angenehme Spazierwege und Oasen der Ruhe. Fleißige Hände pflegen die Anlagen, sorgen für ausreichende Parkbänke, moderne Generationenspielplätze, Fontänegärten oder auch die Blütenpracht im Sommer. In vielen Heilbädern und Kurorten ist ein Parkpflegewerk Garant dafür, dass die historisch angelegten Grünanlagen erhalten und sorgsam gehütet werden.
Wer den Blick hebt, entdeckt Zauberhaftes. Beschilderte Wanderwege und kurspezifische Wegekonzepte laden zum kurzen oder eben längeren Spaziergang ein.
Veranstaltungszentrum, Treffpunkt, Café und Restaurant oder Informations-Zentrale: Kurhäuser haben heute zahlreiche Funktionen, die sie erfüllen müssen.
Geführte Wanderungen, Stadtführungen am Tag… oder auch mal mit einem Nachtwächter am Abend, Konzerte, Vorträge, Filmvorführungen und, und, und. Das Veranstaltungsprogramm in den Heilbädern und Kurorten ist vielfältig und unterhaltsam.
Wenn Musik in der Luft liegt, dann ist wieder Zeit für ein Kurkonzert. Ob im Kurpark, an der Konzertmuschel oder im Kurhaus: Musik ist Balsam für die Seele.
Sie erhalten Ihre Kur- und Gästekarte, mit der Sie in der Zeit Ihres Aufenthaltes in Bad Zwesten Angebote kostenfrei oder ermäßigt nutzen können, von Ihrem Gastgeber – also Ihrem Hotel oder der Kurklinik, Ihrer Pension oder Ihrer Ferienwohnung. Die Karte wird auf Ihren Namen ausgestellt und ist für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig.
Die Kurkarte berechtigt unter anderem
zum ermäßigten Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus
bei einem Aufenthalt ab 10 Tagen: 1 kostenlosen Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus
zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Kurverwaltung, des Kur- und Verkehrsvereins und teilweise anderer Veranstalter
zur Benutzung der weiteren Einrichtungen im Kurhaus und der Kurparkanlagen
zur Teilnahme an den Trinkstunden der Heilquelle Löwensprudel im Kurhaus (ganzjährig) oder im Brunnentempel im Löwensprudelpark (im Sommerhalbjahr)
zur kostenlosen Benutzung der Bücherei im Kurhaus
zur kostenlosen Teilnahme an den geführten Wanderungen
zur ermäßigten Benutzung der Tennisplätze hinter der Raiffeisenbank
zum kostenlosen Erhalt von Veranstaltungs- und anderen Prospekten
zum ermäßigten Eintritt im Wildpark Knüll
Die Kurkarte gilt darüber hinaus auch im benachbarten Staatsbad Bad Wildungen und im Bereich Bad Wildungen-Reinhardshausen, jedoch nicht für die kostenlose Benutzung der Stadtbuslinien.