Runde Tische können nicht von der Gemeinde Bad Zwesten zur Verfügung gestellt werden.



Vermietung / Terminabsprache über:
Gemeinde Bad Zwesten
Kurverwaltung
Die Benutzungszeit, für die die Gebühren nach § 6 erhoben werden, beinhaltet den Zeitraum ab 18:00 Uhr des Vortages, den Veranstaltungstag einschließlich der Nacht dieses Tages zum folgenden Tag. Wenn bei Veranstaltungen Räume für die Vorbereitung über den Veranstaltungstag hinaus benötigt werden, so sind 50 % der Grundgebühren zu zahlen. Für die Nachbereitung über den Veranstaltungstag hinaus benötigte Räume stehen bis 11.00 Uhr unentgeltlich zur Verfügung. Wird diese Zeit überschritten, ist ebenfalls eine Gebühr von 50 % der Grundgebühren zu zahlen. Sollten weitere Vorbereitungstage erforderlich sein, so werden 100 % der Grundgebühren erhoben Am Tag nach der Benutzung hat die Rückgabe im Regelfall bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Sofern nachfolgende Veranstaltungen es erfordern, kann ein früherer Zeitpunkt gefordert werden. Die Toiletten im Erdgeschoss einschließlich Garderobe und der notwendige Zugangsraum sind am Tag nach der Benutzung im Hinblick auf die Trinkstunde bis 8.00 Uhr zurückzugeben.
Soweit gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben, ist auf die festgesetzten Gebühren, Nebengebühren sowie sonstigen festgesetzten Beträge die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
Insbesondere ist bei den Grundgebühren gemäß § 6 Absatz 1 Nr. g), j) und k) auch bei einer privaten Nutzung immer aufgrund einer gegen Entgelt überlassenen Ausstattung die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.